Die unentgeltliche Aufgabenhilfe dient Schülerinnen und Schülern der Primar- sowie Sekundarstufe, die bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben Unterstützung benötigen. Kontakt: Schulsekretariat
Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Berufswahl noch unentschlossen sind, steht in Oberrieden der Besuch der Berufswahlschule des Bezirkes Horgen offen. Der Übertritt in die Berufswahlschule erfolgt in der Regel nach Beendigung der obligatorischen Schulzeit. Die Klassenlehrperson fügt der Anmeldung eine Stellungnahme bei. Für den Besuch des freiwilligen 10. Schuljahres erhebt die Schule Horgen ein Schulgeld von Fr. 2'500.00 pro Schuljahr. Kontakt: Schulsekretariat
Um Blockzeiten gewährleisten zu können, wird vormittags während den schulfreien Stunden das Betreuungsmodell «Clübli» angeboten. Im «Clübli» können die Kinder unter Aufsicht ihre Aktivitäten frei wählen. Sie können spielen, entweder im Zimmer oder auf dem Pausenplatz, allein oder in Gruppen. Es kann gezeichnet, gemalt oder gebastelt werden. Auch das Erledigen von Hausaufgaben ist möglich. Der Besuch ist freiwillig und unentgeltlich. Kontakt: Schulsekretariat
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ergänzt und unterstützt den Regelunterricht. Kontakt: Schulsekretariat
Familienergänzende Angebote sind unter der Homepage www.familien-horgen.ch zu finden. Kontakt: Jugendpolitik Horgen
Die Schulferien der Schule Horgen werden im Voraus auf die kommenden zwei Jahre fixiert und publiziert. Der 1. Schultag im neuen Schuljahr fällt immer auf den Montag der 34. Kalenderwoche. In Horgen sind der Fasnachtsmontag, der Gründonnerstag, der Chilbimontag und der Freitag nach Auffahrt schulfrei. Den aktuellen Ferienplan finden Sie hier. Kontakt: Schulsekretariat
Die Schule Horgen bietet während den Sommer- und Herbstferien je ein Ferienlager an. Im Winter stehen ein Oberstufen- und ein Mittelstufenskilager im Angebot. Die Daten der Lager werden jeweils in den amtlichen Publikationsorganen und im Internet ausgeschrieben. Zudem geben die Lehrpersonen die Ausschreibungen den Schülerinnen und Schülern in der Schule ab. Das Anmeldeformular kann auf dem Internet heruntergeladen oder bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Kontakt: Schulsekretariat
Informationen über die Ausbildung "Feuerwehr" an den Kindergärten und Schulen der Gemeinde Horgen erhalten Sie hier.
Eltern, deren Kinder eine Betreuung von 07.00 bis 08.15 Uhr benötigen, können dieses Angebot im Kinderhort nutzen. Kinder, deren Wohnadresse in den Einzugsgebieten der beiden Tagesschulen Horgenberg und Tannenbach liegen, können für diese Zeit das Betreuungsangebot der Tagesschulen beanspruchen. Kontakt: Schulsekretariat
In enger Zusammenarbeit von Schulpflege, Pro Senectute und den Delegierten der Lehrerschaft wurden die Rahmenbedingungen für das Konzept „Generationen im Klassenzimmer“ (GiK) ausgearbeitet. Kontakt: Schulsekretariat
Die Schülerinnen und Schüler der 4. Primarklassen werden von einem Schularzt auf eine ungünstige Körperhaltung untersucht. Kontakt: Schulsekretariat
Kinder mit speziellem Förderbedarf können für einzelne Lektionen in Kleingruppen oder in der Klasse von einer IF-Fachlehrperson (schulische Heilpädagogin/schulischer Heilpädagoge) gefördert werden. Kontakt: Schulsekretariat Dokument: Konzept_Sonderpaedagogik.pdf (69.4 kB)
Pro Schuljahr können auf allen Schulstufen (inkl. Kindergarten) zwei Jokertage bezogen werden. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen nach Ablauf eines Schuljahres. Kontakt: Schulsekretariat Dokument: Jokertage.pdf (25.5 kB)
Kinder, die bis zum 30. April das 4. Altersjahr vollendet haben, treten nach den Sommerferien in den Kindergarten ein. Der Kindergartenbesuch dauert in der Regel 2 Jahre. Der Besuch ist obligatorisch. Kontakt: Schulsekretariat Dokument: Unterrichtszeiten_Kindergartenstufe.pdf (8.4 kB)
Der Kinderhort übernimmt als einen Teil der Betreuung der Schule Horgen. Das Betreuungsangebot gilt grundsätzlich für Kinder ab dem Kindergartenalter bis zur 6. Primarklasse. Der Besuch des Horts ist freiwillig und kostenpflichtig. Ein Recht auf Aufnahme besteht nicht. Kontakt: Schulsekretariat
Das Ferienhaus "Casa da Horgen" oder "Horgner Huus" in Laax (Graubünden) der Baumann-Ferienheim-Stiftung steht als Lagerhaus, Ferienheim zur Verfügung.
Läuse kommen auf der ganzen Welt häufig vor. Sie sind in schwarzen, braunen, blonden, roten und grauen sowie in kurzen und langen Haaren zu finden. Hauptsächlich sind davon Kinder befallen, aber auch bei Erwachsenen sind Läuse nicht selten.
Den Mittagstisch können Schülerinnen und Schüler (inkl. Kindergartenkinder) an den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag besuchen (12.00 - 13.30 Uhr). Am Mittwoch, an schulfreien Tagen und während den Schulferien bleibt der Mittagstisch geschlossen. Einzelheiten erfahren Sie aus dem Reglement. Kontakt: Schulsekretariat
Umfassende Informationen zur Musikschule Horgen erhalten Sie hier. Kontakt: Sekretariat Musikschule
Kinder, die bis zum 30. April das 6. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des darauffolgenden Schuljahres in die Primarstufe über. Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen. Stundenpläne werden an der Unter- und Mittelstufe so gestaltet, dass sich zusammen mit dem freiwilligen Betreuungsmodell «Clübli» am Vormittag Blockzeiten von 08.20 bis 11.55 Uhr ergeben. Kontakt: Schulsekretariat
Die Schulpflege Horgen ist dem Zweckverband des Schulpsychologischen Dienstes des Bezirkes Horgen angeschlossen. Der SPD bietet Schulkindern, Eltern und Lehrpersonen Beratung bei schulischen und zwischenmenschlichen Problemen sowie Laufbahnberatungen an. Es wird dabei das Umfeld des Kindes mit einbezogen. Die schriftliche Anmeldung erfolgt in der Regel nach einem Elterngespräch durch die Klassenlehrperson. Kontakt: Schulsekretariat
Das Schulsekretariat ist Anlaufstelle für die Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Behördenmitglieder und die Bevölkerung. Es unterstützt, informiert, begleitet und berät seine Partner in der Schule und in der Öffentlichkeit. Behörde und Lehrerschaft werden vor allem in administrativen und organisatorischen Belangen entlastet. Kontakt: Schulsekretariat
Die Schule Horgen bietet den Schülerinnen und Schülern eine Reihe von Sportkursen an, die von Fachleuten geleitet werden. Kontakt: Schulsekretariat
Die Schulzahnpflege bietet den Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder ab dem Schuleintritt bei einem Schulzahnarzt in Horgen kostenlos untersuchen und bei Bedarf zu einem günstigeren Tarif behandeln zu lassen. Kontakt: Schulsekretariat
Im Volksschulgesetz ist obligatorisch eine kostenlose ärztliche Untersuchung vor Schulein- und Schulaustritt vorgesehen. Die Eltern dürfen die individuelle Vorsorgeuntersuchung von einem Arzt ihrer Wahl (Hausarzt, Kinderarzt) durchführen lassen. Kontakt: Schulsekretariat
Alle Schülerinnen und Schüler (inkl. Kindergärtler) sind zu Lasten der Schule für folgende Leistungen versichert: Kontakt: Schulsekretariat
Die Zuteilungen auf Schuljahresbeginn (Schulhaus, Lehrperson) werden im Monat Juni vorgenommen. Die Schulpflege geht dabei nach festen Richtlinien vor; für die Kindergarten- und die Primarstufe sind dies in erster Linie geografische Gesichtspunkte. Für die Sekundarstufe entfällt dieses Kriterium, weil es in Horgen nur ein Oberstufenzentrum gibt. Es besteht die Möglichkeit, ein begründetes Zuteilungsgesuch an das Schulsekretariat zu richten. Der Versand der Klassenzuteilungen erfolgt jeweils Ende Juni. Kontakt: Schulsekretariat
An der Oberstufe Horgen wird die Dreiteilige Sekundarschule geführt. Der Unterricht an der Sekundarstufe wird auf verschiedenen Anforderungsstufen erteilt (Abteilungen A, B und C, Anforderungsprofile). Die Abteilung kann ohne zeitlichen Verlust während des Schuljahres gewechselt werden. Ein Wechsel in eine andere Abteilung kann in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Voraussetzung ist ein Antrag der Lehrperson oder ein Gesuch der Eltern. Kontakt: Schulsekretariat Dokument: GrundanforderungenSekABC.pdf (17.6 kB)
Der Schulpflege stehen jährlich die Zinserträge des Schulfonds als zweckgebundene Ausgabe zur Verfügung. Die Gesuchstellerin beziehungsweise der Gesuchsteller muss in Horgen Wohnsitz haben und darf im Jahre der Gesuchstellung nicht älter als 30 Jahre alt sein.
Ein Stipendiengesuch kann einmal jährlich im Sommer eingereicht werden. Die Frist der Einreichung wird in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht. Kontakt: Schulsekretariat
Die Schule Horgen bietet zwei öffentliche Tagesschulen (Horgenberg und Tannenbach) für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter an. Kontakt: Schulsekretariat
Die Schule Horgen bietet Kindern im schulpflichtigen Alter bei ausgewiesenem Bedarf folgende Therapien an:
In der Regel werden die Therapien auf Grund einer entsprechenden Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes eingeleitet. Kontakt: Schulsekretariat
Die Gemeindepolizei organisiert und erteilt den Verkehrsunterricht an der Schule Horgen. Der Unterricht findet an der Kindergarten-, Primar- sowie Sekundarstufe statt. Kontakt: Gemeindepolizei Horgen
Zu- und Wegzug von schulpflichtigen Kindern respektive Umzug innerhalb der Gemeinde müssen dem Schulsekretariat möglichst frühzeitig gemeldet werden, spätestens aber gleichzeitig mit der Meldung auf der Einwohnerkontrolle. Über Wegzug oder Umzug soll auch die Klassenlehrperson rechtzeitig orientiert werden. Kontakt: Schulsekretariat
An der Schule Horgen besuchen zwei Zahnprophylaxe-Assistentinnen sechsmal jährlich die Kindergarten- und Primarklassen, um mit den Kindern Zahnreinigungsübungen durchzuführen. Sie erläutern ihnen zudem, was für die Zähne gut und was ungesund ist. Die Schulpflege Horgen legt Wert auf eine gesunde Mundhygiene. Kontakt: Schulsekretariat
Hier finden Sie das Zeckenmerkblatt der Schule Horgen. Kontakt: Schulsekretariat Dokument: Zeckenmerkblatt.pdf (23.9 kB)
Die Lehrpersonen stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus, je auf Ende Januar und auf Ende des Schuljahres. Auf der Kindergarten- und der 1. Primarstufe werden keine Noten verteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche. Kontakt: Schulsekretariat |