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AufgabenhilfeNach oben

Die unentgeltliche Aufgabenhilfe dient Schülerinnen und Schülern der Primar- sowie Sekundarstufe, die aus sozialen oder sprachlichen Gründen bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben benachteiligt sind.

Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Eltern oder die Klassenlehrperson (in Absprache mit den Eltern) in der Regel zu Beginn eines Schuljahres angemeldet.

Die Aufgabenhilfe findet je nach Anzahl Kinder und deren Stundenplan maximal drei Lektionen pro Woche statt (Montag, Dienstag und Donnerstag). Eine Lektion dauert 45 Minuten.

Kontakt: Schulsekretariat

Berufswahlschule (BWS)Nach oben

Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Berufswahl noch unentschlossen sind, steht in Oberrieden der Besuch der Berufswahlschule des Bezirkes Horgen offen. Der Übertritt in die Berufswahlschule erfolgt in der Regel nach Beendigung der obligatorischen Schulzeit. Die Klassenlehrperson fügt der Anmeldung eine Stellungnahme bei. Für den Besuch des freiwilligen 10. Schuljahres erhebt die Schule Horgen ein Schulgeld.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt: Schulsekretariat

ClübliNach oben

Um Blockzeiten gewährleisten zu können, wird vormittags während schulfreien Stunden das ausserschulische Betreuungsmodell «Clübli» angeboten. Im «Clübli» können die Kinder unter Aufsicht ihre Aktivitäten frei wählen. Sie können spielen, entweder im Zimmer oder auf dem Pausenplatz, allein oder in Gruppen. Es kann gezeichnet, gemalt oder gebastelt werden. Auch das Erledigen von Hausaufgaben ist möglich. Der Besuch ist freiwillig und unentgeltlich.

Das Angebot besteht in allen Schuleinheiten (exkl. Schuleinheit Oberstufe).

Kontakt: Schulsekretariat

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)Nach oben

Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ergänzt und unterstützt den Regelunterricht in der Zürcher Volksschule.

Durch die DaZ-Angebote (Aufnahmeunterricht und Aufnahmeklassen) werden Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Erstsprache darin untersützt, ihre Deutschkompetenzen (Hochdeutsch so aufzubauen, dass sie im Regelunterricht erfolgreich lernen können.

Kontakt: Schulsekretariat

Familienergänzende AngeboteNach oben

Familienergänzende Angebote sind unter der Homepage www.familien-horgen.ch zu finden.

Kontakt: drehscheibe Horgen

Ferien, Schulfreie Tage und JokertageNach oben

Die Schulferien der Schule Horgen werden im Voraus auf die kommenden zwei Jahre fixiert und publiziert. Der 1. Schultag im neuen Schuljahr fällt immer auf den Montag der 34. Kalenderwoche. In Horgen sind der Fasnachtsmontag, der Gründonnerstag, der Chilbimontag und der Freitag nach Auffahrt schulfrei. Den aktuellen Ferienplan finden Sie hier.

Pro Schuljahr können auf allen Schulstufen (inkl. Kindergarten) zwei Jokertage bezogen werden. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen. An folgenden Anlässen ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich: Besuchstage, Klassenlager, Projektwochen, Schulausflüge und Sporttage.

Die Schulpflege ist bei der Bewilligung von zusätzlichen Dispensationen sehr zurückhaltend.

Kontakt: Schulsekretariat

Dokument: Jokertage.pdf (25.5 kB)

Ferien- und SkilagerNach oben

Die Schule Horgen bietet während den Sommer- und Herbstferien je ein Ferienlager an. Im Winter stehen ein Oberstufen- und ein Mittelstufenskilager im Angebot. Die Daten der Lager werden jeweils in den regionalen Publikationsorganen und im Internet ausgeschrieben. Zudem geben die Lehrpersonen die Ausschreibungen den Schülerinnen und Schülern in der Schule ab. Das Anmeldeformular kann auf dem Internet heruntergeladen oder bei der Klassenlehrperson bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Dienstleistungen.

Kontakt: Schulsekretariat

FeuerwehrNach oben

Informationen über die Ausbildung "Feuerwehr" an den Kindergärten und Schulen der Gemeinde Horgen erhalten Sie hier.

FrühstückstischNach oben

Bis Ende Schuljahr 2009/10 wird der Frühstückstisch bei Bedarf pro Schuleinheit angeboten. Er ist Montag bis Freitag ab 07.00 bis 08.15 Uhr geöffnet. Das Anmeldeverfahren obliegt den Schulleitungen.

Gemäss Beschluss der Schulpflege Horgen vom 5. November 2009 wird ab dem Schuljahr 2010/11 kein Frühstückstisch mehr angeboten. Eltern, deren Kinder eine Betreuung von 07.00 bis 08.15 Uhr benötigen, können dieses Angebot im Halbtageshort Gehren nutzen. Kinder, deren Wohnadresse in den Einzugsgebieten der beiden Tagesschulen Horgenberg und Tannenbach liegen, können für diese Zeit das Betreuungsangebot der Tagesschulen beanspruchen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Schulsekretariat.

Kontakt: Schulsekretariat

Generationen im Klassenzimmer (GiK)Nach oben

In enger Zusammenarbeit mit Schulpflege, Delegierten der Lehrerschaft und der Pro Senectute wurden die Rahmenbedingungen für das Projekt „Generationen im Klassenzimmer“ (GiK) ausgearbeitet.

Ab November 2008 steht auch Horgner Lehrpersonen und ihren Schulklassen die Möglichkeit offen, eine Seniorin oder einen Senioren als regelmässigen Gast bei sich im Klassenzimmer zu begrüssen. Auch im Kindergarten und Hort kann von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

Diese Seniorinnen und Senioren unterstützen die Lehrpersonen und das Hortpersonal bei ihrer Arbeit und bringen nebst ihrer Lebenserfahrung viel Geduld und Freude am Zusammensein mit Kindern oder Jugendlichen mit. Sie schenken den Schülerinnen und Schülern Zeit, haben ein offenes Ohr für ihre Anliegen, helfen ihnen weiter, ermutigen, üben und erklären.

Die Verantwortung für den Unterricht liegt jederzeit bei den Lehrpersonen und dem Hortpersonal. In den Rahmenbedingungen sind die Kompetenzen klar geregelt.

Das Projekt „Generationen im Klassenzimmer“ soll Brücken schlagen zwischen Jung und Alt und ein Gewinn für alle Beteiligten sein.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Dienstleistungen.

Interessierte Seniorinnen und Senioren können an den Schulbesuchstagen der einzelnen Schuleinheiten einen Einblick in den Schulalltag erhalten. Die Daten der Besuchstage sind im Kalender ersichtlich.

Kontakt: Schulsekretariat

HaltungstrainingNach oben

Die Schülerinnen und Schüler der 4. Primarklassen werden von Schulärztinnen und Schulärzten auf Haltungsschwächen oder -schäden untersucht.

Bei positivem Befund werden die Eltern durch das Schulsekretariat schriftlich informiert. Die Schule Horgen bietet ein freiwilliges Haltungstraining an, welches die betroffenen Kinder gegen einen kleinen Unkostenbeitrag besuchen können (Dauer des Trainings: ein Jahr).

Kontakt: Schulsekretariat

Integrative Schulungsform (IF)Nach oben

Kinder mit speziellem Förderbedarf können für einzelne Lektionen in Kleingruppen von einer IF-Lehrperson (schulische Heilpädagogin/schulischer Heilpädagoge) gefördert werden. In den übrigen Lektionen besuchen diese Kinder den Unterricht in den Regelklassen.

Die Zusammenarbeit von Eltern, Klassenlehrperson, IF-Lehrperson, Therapiepersonal und Schulpsychologischem Dienst (SPD) bildet die Grundlage für die bestmögliche Förderung des Kindes.

Kontakt: Schulsekretariat

Dokument: Konzept_Sonderpaedagogik.pdf (69.4 kB)

KindergartenstufeNach oben

Kinder, die bis zum 30. April das 4. Altersjahr vollendet haben, treten nach den Sommerferien in den Kindergarten ein. Der Kindergartenbesuch dauert in der Regel 2 Jahre. Der Besuch ist obligatorisch. Die Unterrichtszeiten an der Kindergartenstufe lauten: Vormittags von 08.00 bis 11.55 Uhr (Auffangzeit jeweils von 08.00 bis 08.25 Uhr). Während der Auffangzeit können die Kinder individuell eintreffen.

Die Kinder des 1. Kindergartenjahres besuchen den Kindergarten zusätzlich am Dienstagnachmittag von 13.40 bis 15.10 Uhr; diejenigen im 2. Kindergartenjahr am Montagnachmittag von 13.40 bis 15.35 Uhr. Die übrigen Nachmittage sind frei.

Ausnahmsweise können auch Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, in den Kindergarten aufgenommen werden. Entsprechende Gesuche müssen begründet an die Schulpflege gerichtet werden.

Sofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege die Rückstellung vom Kindergartenbesuch um ein Jahr bewilligen. Das schriftliche Gesuch muss ebenfalls an die Schulpflege gerichtet werden.

Kontakt: Schulsekretariat

Dokument: Unterrichtszeiten_Kindergartenstufe.pdf (8.4 kB)

Kinderhort GehrenNach oben

Der Kinderhort übernimmt als soziale Institution einen Teil der familienergänzenden Betreuung der Schule Horgen. Das Betreuungsangebot gilt grundsätzlich für Kinder ab dem Kindergartenalter bis 6. Primarklasse. Der Besuch des Horts ist freiwillig und kostenpflichtig. Ein Recht auf Aufnahme besteht nicht.

Halbtageshort,
während dem Schuljahr, ohne Schulferien

Montag bis Freitag, 11.30 bis 18.00 Uhr
"Frühstückstisch", 06.30 bis 08.00 Uhr

Die Anmeldung erfolgt in der Regel auf Beginn eines Schuljahrs und gilt für ein ganzes Schuljahr ohne Schulferien. Bei noch vorhandenem Platzangebot ist nach Absprache mit der Hortleitung und dem Schulsekretariat ein Eintritt während dem Schuljahr möglich. Eine Anmeldung hat mindestens zwei halbe Tage pro Woche zu umfassen. Nach Erhalt des Stundenplans können nach Absprache mit der Hortleitung innerhalb von zwei Wochen noch zeitliche Anpassungen vorgenommen werden. Der Hort ist gemäss Anmeldung zu besuchen.

Ferienhort,
während Herbst-, Sport- und Frühlingsferien
sowie im Sommer während der 1. und 5. Ferienwoche

Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr
"Frühstückstisch", 06.30 bis 08.00 Uhr

Der Ferienhort kann halb- oder ganztags besucht werden. Pro Ferien und Schuljahr ist jeweils eine separate Anmeldung nötig.

Betriebsferien
Am Tag vor den kirchlichen Feiertagen, am Freitag vor den Sommerferien (geöffnet ab 10.00 Uhr) sowie am Schulsilvester (geöffnet ab 08.00 Uhr) schliesst der Hort um 16.00 Uhr. Während den folgenden Wochen und Tagen bleibt der Hort geschlossen:

Sommerferien (2. bis 4. Ferienwoche)
Weihnachtsferien
Gesetzliche Feiertage
Fasnachtsmontag
Chilbimontag
Gründonnerstag
Freitag nach Auffahrt

Die Anmeldedaten, Formulare sowie weitere Informationen erhalten Sie unter Dienstleistungen.

Kontakt: Schulsekretariat

MittagstischNach oben

Den Mittagstisch können Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder an den Wochentagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag besuchen (12.00 - 13.30 Uhr). Während den Schulferien bleibt der Mittagstisch geschlossen.

Die Verpflegung besteht aus einem einfachen warmen Mittagessen. Schülerinnen und Schüler können jedoch auch ein Lunchpaket mitnehmen. In jedem Fall stehen Suppe, Brot, Früchte, Tee und Wasser zur Verfügung. Der Besuch des Mittagstisches ist kostenpflichtig.

Der Mittagstisch wird in allen Schuleinheiten (exkl. Schuleinheit Arn) angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Dienstleistungen.

Kontakt: Schulsekretariat

MusikschuleNach oben

Umfassende Informationen zur Musikschule Horgen erhalten Sie hier.

Kontakt: Sekretariat Musikschule

PrimarstufeNach oben

Kinder, die bis zum 30. April das 6. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des darauffolgenden Schuljahres in die Primarstufe über. Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen. Stundenpläne werden an der Unter- und Mittelstufe so gestaltet, dass sich zusammen mit dem freiwilligen Betreuungsmodell «Clübli» am Vormittag Blockzeiten von 08.20 bis 11.55 Uhr ergeben.

Kontakt: Schulsekretariat

Schulpsychologischer Dienst (SPD)Nach oben

Die Schulpflege Horgen ist dem Zweckverband des Schulpsychologischen Dienstes des Bezirkes Horgen angeschlossen. Der SPD bietet Schulkindern, Eltern und Lehrpersonen Beratung bei schulischen und zwischenmenschlichen Problemen sowie Laufbahnberatungen an. Es wird dabei das Umfeld des Kindes mit einbezogen. Die schriftliche Anmeldung erfolgt durch die Klassenlehrperson. Vor der Anmeldung wird das Einverständnis der Eltern eingeholt. Für ein Orientierungsgespräch oder eine Beratung können sich Eltern auch direkt an den SPD wenden.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter: http://www.spdhorgen.ch

Kontakt: Schulsekretariat

SchulsekretariatNach oben

Das Schulsekretariat ist Anlaufstelle für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Behördenmitglieder und Bevölkerung. Es unterstützt, informiert, begleitet und berät seine Partner in der Schule und in der Öffentlichkeit. Behörde und Lehrerschaft werden vor allem in administrativen und organisatorischen Belangen entlastet.

Kontakt: Schulsekretariat

SchulsportkurseNach oben

Die Ausschreibung sowie das Anmeldeformular kann unter Dienstleistungen heruntergeladen werden.

Kontakt: Schulsekretariat

Schulzahnärztlicher DienstNach oben

Die Schulzahnpflege bietet den Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder ab dem Kindergartenalter bei einem Schulzahnarzt in Horgen kostenlos untersuchen und bei Bedarf zu einem günstigeren Tarif behandeln zu lassen.

Die Schulpflege trägt die Kosten des obligatorischen jährlichen Untersuchs. Bei Kindern, deren Eltern vom Kanton individuelle Verbilligungen der Krankenkassenprämien erhalten, trägt die Gemeinde 25% der Behandlungskosten. In diesem Fall erfolgt die Beitragsleistung automatisch bei der Verrechnung.

Kontakt: Schulsekretariat

Schulärztlicher DienstNach oben

Im Schulgesetz ist obligatorisch eine kostenlose ärztliche Untersuchung vor Schulein- und Schulaustritt vorgesehen. Den Eltern steht es frei, die individuelle Vorsorgeuntersuchung von einem Arzt ihrer Wahl (Hausarzt, Kinderarzt) durchführen zu lassen.

Die Kosten des gesetzlich vorgeschriebenen Minimaluntersuches gehen zu Lasten der Schule.

Im Laufe der 4. Klasse muss er Impfstatus überprüft werden.

Kontakt: Schulsekretariat

SchülerunfallversicherungNach oben

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Kindergärtler sind zu Lasten der Schule für folgende Leistungen versichert:

Fr. 50'000.00 bei Invalidität (abgestuft je nach Invaliditätsgrad), bis Fr. 175'000.00 steigend.

Diese Versicherung gilt für alle Unfälle aus dem Schulbetrieb, einschliesslich der durch die Schule organisierten Lager und Anlässe von maximal 15 Tagen Dauer. Die Schülerunfallversicherung wird unabhängig von privaten Versicherungen leistungspflichtig.

Kontakt: Schulsekretariat

SchülerzuteilungNach oben

Die Zuteilungen auf Schuljahresbeginn (Schulhaus, Lehrperson) werden im Monat Juni vorgenommen. Die Schulpflege geht dabei nach festen Richtlinien vor, für die Kindergarten- und die Primarstufe sind dies in erster Linie rein geografische Gesichtspunkte. Für die Sekundarstufe entfällt dieses Kriterium, weil es in Horgen nur ein Oberstufenzentrum gibt. Es besteht die Möglichkeit, ein gut begründetes Gesuch an das Schulsekretariat zu richten. Der Versand der Klassenzuteilungen erfolgt jeweils Ende Juni.

Kontakt: Schulsekretariat

SekundarstufeNach oben

An der Oberstufe Horgen wird die Dreiteilige Sekundarschule geführt. Der Unterricht an der Sekundarstufe wird auf verschiedenen Anforderungsstufen erteilt (Abteilungen A, B und C). Die Abteilung kann ohne zeitlichen Verlust während des Schuljahres gewechselt werden. Ein Wechsel in eine andere Abteilung kann in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Voraussetzung ist ein Antrag der Lehrperson oder ein Gesuch der Eltern.

Der Unterricht dauert am Vormittag in der Regel von 07.30 - 11.45 Uhr. Die Schülerinnen und Schüler können sich von 11.45 - 12.00 Uhr unter Aufsicht in den Eingangshallen der beiden Schulhäuser aufhalten.

Kontakt: Schulsekretariat

Sekundarstufe - AnforderungsprofileNach oben

Kontakt: Schulsekretariat

Dokument: GrundanforderungenSekABC.pdf (17.6 kB)

TagesschuleNach oben

Die Schule Horgen bietet zwei öffentliche Tagesschulen (Horgenberg und Tannenbach) für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter an. Die Tagesschule hat die gleichen Grundziele wie normale öffentliche Schulen.

Die Tagesschule ist eine öffentliche Volksschule mit gleichem Lehrplan, beinhaltet aber Randstundenbetreuung, Zwischenverpflegung, Mittagessen, Aufgabenbetreuung, organisierte und nichtorganisierte Freizeitbeschäftigung. Die Tagesschule wird als fakultative Schulform neben der Regelschule angeboten.

Aufnahmegesuche für das folgende Schuljahr sind bis Ende Kalenderjahr dem Schulsekretariat einzureichen. Das Aufnahmeverfahren erfolgt gemäss Betriebsreglement. Es wird keine Warteliste geführt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Dienstleistungen.

Kontakt: Schulsekretariat

TherapieangebotNach oben

Die Schule Horgen bietet Kindern im schulpflichtigen Alter und teilweise bereits ab Kindergartenalter bei ausgewiesenem Bedarf folgende Therapien an:

  • Logopädie
  • Psychomotorik
  • Psychotherapie

In gewissen Fällen werden die Therapien auf Grund einer entsprechenden Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes eingeleitet.

Kontakt: Schulsekretariat

VerkehrsunterrichtNach oben

Die Gemeindepolizei organisiert und erteilt den Verkehrsunterricht an der Schule Horgen. Der Unterricht findet an der Kindergarten-, Primar- sowie Sekundarstufe statt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kontakt: Gemeindepolizei Horgen

ZahnprophylaxeNach oben

An der Schule Horgen besuchen zwei Zahnprophylaxe-Assistentinnen sechsmal jährlich die Kindergarten- und Primarklassen, um mit den Kindern Zahnreinigungsübungen durchzuführen. Sie erläutern ihnen zudem, was für die Zähne gut und was ungesund ist. Die Schulpflege Horgen legt Wert auf eine gesunde Mundhygiene.

Kontakt: Schulsekretariat

ZeckenNach oben

Hier finden Sie das Zeckenmerkblatt der Schule Horgen.

Kontakt: Schulsekretariat

Dokument: Zeckenmerkblatt.pdf (23.9 kB)

ZeugnisseNach oben

Die Lehrpersonen stellen zweimal jährlich ein Zeugnis aus, je auf Ende Januar und auf Ende des Schuljahres. Auf der Kindergarten- und der 1. Primarstufe werden keine Noten verteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche.

Das Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse finden Sie hier.

Kontakt: Schulsekretariat




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