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Medienmitteilung der Schulpflege

15. Dezember 2021
Stellungnahme der Schulpflegemitglieder zu den beiden Bezirksrats-Entscheiden vom 21. Oktober und 29. November 2021

Die Schulpflege hat die Beschlüsse des Bezirksrats vom 21. Oktober und 29. November 2021 zur Kenntnis genommen. Was die Schulpflegemitglieder im Mai 2020 als notwendige Massnahme betrachteten, um die betrieblichen Abläufe insbesondere in der Schulverwaltung und der Schulbehörde zu sichern, bezeichnet der Bezirksrat als Kompetenzüberschreitung und ordnet die Rückgabe aller entzogener Kompetenzen an die Schulpräsidentin an. Verschiedene Defizite der Schulpräsidentin (bestätigt im Beschluss vom 11. Juni 2020 vom damaligen Bezirksrat und im Beschluss vom 14. Juli 2021 vom Regierungsrat), die das von ihr geführte Gremium und der Gemeinderat damals erlebten, reichten offenbar nicht aus, um geeignete aufsichtsrechtliche Massnahmen zu rechtfertigen.

Die Schulpflege akzeptiert diesen Entschluss und bedauert die persönlichen Folgen, die der lange Prozess für alle Beteiligten hatte.

Die Schulpflege hat im vergangenen Jahr sowohl bezüglich Meilensteinen in der Legislaturzielerreichung, dem Einhalten des Budgets als auch im Balanceakt des erschwerten Schulbetriebs aufgrund der Pandemie sehr gut funktioniert. Sie weist rekordtiefe Rekurse gegen ihre Beschlüsse in Schulangelegenheiten und eine geringe Budget-Abweichung auf. Vor allem aber wurden ihre drei Bildungsvorlagen bei der Abstimmung vom 28. November 2021 vom Stimmvolk vertrauensvoll angenommen.

Die Vorgehensweise des Bezirksrats bei der Verordnung eines für die heutigen Umstände äusserst unverhältnismässigen, sehr kostspieligen Coachings und die aktuelle einseitige Darstellung des Konflikts, mit der der Bezirksratspräsident selbst seinem Vorgänger widerspricht, stossen bei der Schulpflege auf grosse Befremdung.

Wie sich der Bezirksrat über die gesamte Schulbehörde negativ äussern kann, während er jegliche Verfehlungen der Schulpräsidentin verneint, erscheinen ebenfalls fragwürdig. Verschiedene Personen wurden zu Einzelgesprächen eingeladen, jedoch keines der acht Schulpflegemitglieder. Die dem Beschluss zugrundeliegenden Akten, die dem Bezirksrat zur Meinungsbildung gedient haben, sind der Schulpflege weder vor noch nach der Beschlussfassung zur Stellungnahme oder Kenntnisnahme zugestellt worden. Aus Sicht der acht Schulpflegemitglieder wurde ihnen hier das rechtliche Gehör vorenthalten. Ausserdem bleibt die Frage offen, ob eine Befangenheit des Bezirksratspräsidenten vorliegt.

Aufgrund dieser Unstimmigkeiten hat die Schulpflege lange und ausgiebig über einen prozessualen Rekurs beraten und ist zum Schluss gekommen, das Verfahren nicht weiterzuziehen. Damit übernimmt die Schulpflege die Verantwortung dafür, dass keine zusätzlichen Verfahrenskosten entstehen. Ausserdem erscheint der Schulpflege ein weiterer Rekurs in Anbetracht der bald ablaufenden Legislaturperiode als unverhältnismässig und nicht zielführend.

Der Fokus der Schulbehörde liegt weiterhin auf der umsichtigen, strategischen Führung der Schule Horgen. Die Schulpflegemitglieder sind bereit, ihre Schulpräsidentin nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub bei der Übernahme der Führung zu unterstützen und sind ebenfalls bereit ein angemessenes und gewinnbringendes Coaching in Angriff zu nehmen.

 

Schulpflege Horgen