Inhalt

Kindergarten-Einschreibung

12. Dezember 2018
Anfang Dezember haben die Eltern jener Kinder, welche zwischen dem 16. Juli 2014 und 31. Juli 2015 geboren sind, eine schriftliche Information über die bevorstehende Kindergarteneinschreibung erhalten. Erziehungsberechtigte, welche dieses Schreiben nicht erhalten haben, melden sich bitte beim Schulsekretariat.

Zuteilung
Bei der Kindergartenzuteilung achtet die Schulpflege darauf, dass die Kinder in der Nähe ihrer Wohnadresse einem Kindergarten zugeteilt werden. Wünschen Eltern in begründeten Fällen eine Zuteilung in einen bestimmten Kindergarten, müssen sie ein schriftliches Gesuch einreichen.

Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten
Ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ist nicht mehr möglich.

Rückstellung vom Kindergartenbesuch
Die Schulpflege kann die Rückstellung vom Kindergartenbesuch um ein Jahr bewilligen, sofern der Entwicklungsstand eines Kindes dies erfordert. Das schriftliche Gesuch muss zusammen mit der Empfehlung von einem Kinderarzt ebenfalls an die Schulpflege gerichtet werden.

Gesuche um Rückstellungen vom Kindergarten müssen bis am 15. März 2019, Gesuche zur Zuteilung bis am 10. April 2019, dem Schulsekretariat (Gemeindeverwaltung Horgen, Schulsekretariat, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen) eingereicht werden.

Schulpflege Horgen