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Wichtige Mitteilungen aus der Schulpflege zu den Urnengeschäften vom 28. November 2021

3. September 2021
Am 5. August 2021 hat die Schulpflege drei Beschlüsse verabschiedet. Es handelt sich um drei Urnengeschäfte zu den Bereichen "Schulverwaltung", "Betreuung" und "ICT", die der Bevölkerung am 28. November 2021 zur Abstimmung vorgelegt werden.

Eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung ist auf Dienstag, 9. November 2021 (ersetzt den Termin vom 6. Oktober 2021) geplant, an der die bevorstehenden Änderungen noch detaillierter vorgestellt werden.

Schulverwaltung

Ausgangslage
In der Schule Horgen werden aktuell insgesamt 2'360 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Im kantonalen Vergleich gehört die Schule Horgen damit zu den grossen Schulen. In den letzten zehn Jahren ist die Schülerzahl, sowie die Anzahl der Lehrpersonen und des übrigen Schulpersonals stetig angestiegen. Es ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Mit dieser Entwicklung einher geht der administrative und organisatorische Aufwand in der Schulverwaltung, welche als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum die Schulpflege, die verschiedenen Schulbeteiligten und die Eltern und Erziehungsberechtigten im Schulalltag unterstützt.

Die Vorlage "Erhöhung Stellenetat Schulverwaltung"
Die Belastung der Mitarbeitenden der Schulverwaltung hat in den letzten Jahren stetig  zugenommen. Eine Erhöhung des Stellenetats der Schulverwaltung und die Schaffung bzw. Konsolidierung von neuen Stellen zur Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der Schule ist daher unumgänglich.

Mit der Genehmigung der neuen Gemeindeordnung haben die Stimmberechtigten in Horgen der Schaffung einer neuen Stelle "Leitung Bildung" im Grundsatz zugestimmt. Die Schulpflege hat zusammen mit der eingesetzten Projektgruppe mögliche organisatorische Modelle geprüft und ist mit Blick auf die Verwaltungsorganisation der Gemeinde zum Schluss gekommen, dass das sogenannte CEO-Modell für die Schule Horgen die zielführende Organisationsform ist. In Analogie zu den Funktionen der Gemeinde soll die neue Funktion als Bereichsleitung Bildung bezeichnet werden. Das Pensum der Bereichsleitung Bildung soll unter Berücksichtigung der umfassenden Führungsaufgaben und der Grösse der Schule 100 % betragen.

Insgesamt sollen im Verwaltungsbereich der Schule im Verlaufe des Kalenderjahres 2022 insgesamt 345 zusätzliche Stellenprozente geschaffen werden.  

Betreuung

Ausgangslage
Die Gemeinden im Kanton Zürich sind gemäss Volksschulgesetz (VSG, LS 412.100) verpflichtet, neben dem Unterricht auch Tagesstrukturen anzubieten, welche freiwillig besucht werden können. Die Gemeinden ermitteln den Bedarf nach Tagesstrukturen regelmässig und stellen ein entsprechendes Angebot zur Verfügung. Die Elternbeiträge für alle Leistungen im Zusammenhang mit Tagesstrukturen dürfen gemäss Volksschulverordnung höchstens kostendeckend sein. Die Schulpflege hatte aufgrund der stetig steigenden Nachfrage und der im Herbst 2019 durchgeführten Bedarfsumfrage als vorübergehende Massnahme am 9. Februar 2020 dem Souverän eine Erhöhung der Anzahl Tagesschulplätze von 7 % auf 15 % beantragt, welche genehmigt wurde. Gleichzeitig wurde an dieser Urnenabstimmung ein neues Betreuungskonzept samt Tarifordnung in Aussicht gestellt.

Die Vorlage "Ausbau und neues Betreuungsmodell"
Die Schulpflege hat ein neues Reglement für die Schulergänzende Betreuung inklusiv Tarifordnung ausgearbeitet. Die Eltern sollen zukünftig die freie Wahl haben, einzelne Module buchen zu können. Das neue Reglement sowie die Tarifordnung sollen per 1. August 2022 in Kraft gesetzt werden.

Es sind folgende Module vorgesehen:

  • Modul A (Frühbetreuung):
    07.00 – 08.15 Uhr
  • Modul B (Mittagsbetreuung):
    12.00 – 13.30 Uhr
  • Modul C (Nachmittagsbetreuung 1):
    13.30 – 15.30 Uhr
  • Modul D (Nachmittagsbetreuung 2):
    15.30 – 18.00 Uhr
  • Modul E (Ferienbetreuung):
    einzelne Ferienwochen

Mit der Neuausrichtung gemäss neuem Reglement wird sichergestellt, dass gemäss den gesetzlichen Vorgaben ein freiwilliges, bedarfsgerechtes Angebot besteht. Ebenso wichtig ist aber auch die Qualität der verschiedenen Angebote und deren zielgerichtete Weiterentwicklung. Im Zuge der Analyse ihrer Führungs- und Organisationsstrukturen hat die Schulpflege den Bedarf einer zentralen Stelle für die gesamtschulische Planung, Steuerung und Koordination im Bereich der Tagesstrukturen erkannt. Mit einer Fachstelle Betreuung soll der wichtige und kostenintensive Aufgabenbereich auf operativer Ebene administrativ, fachlich und finanziell geleitet und somit eine gesamtschulische Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Betreuungsangebots gesichert werden.

Die personelle Führung der Betreuungsmitarbeitenden bleibt weiterhin bei den Schulleitungen, jedoch sind zukünftig folgende Stellen vorgesehen:

  • Betreuungsleitungen
  • Standortleitungen
  • Gruppen mit Fach- und Assistenzpersonal an jedem Standort


ICT (Informations- und Kommunikationstechnologie)

Ausgangslage

Die Schulpflege hat am 21. April 2016 ein Medien- und ICT-Konzept (Information and Communication Technologies) für die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe verabschiedet. Es legt die Rahmenbedingungen für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien und ICT fest. Anhand dieses Medien- und ICT-Konzepts findet auf allen Stufen eine aufbauende Medienbildung statt, die den kantonalen Empfehlungen entspricht.

Nach wie vor steigt die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien. Studium und Beruf erfordern heutzutage mannigfaltige Kompetenzen in den Bereichen Medien und Informatik. Die Schule legt gemäss den Vorgaben des Lehrplan 21 mit dem neuen Fach Medien und Informatik die Grundlage für den Erwerb dieser Kompetenzen und trägt damit den beruflichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung. Die Schülerinnen und Schüler und alle im Schulbetrieb tätigen Fachpersonen sollen deshalb künftig vermehrt mit persönlichen Arbeitsgeräten ausgerüstet werden.

Die Vorlage "Hardware Beschaffungsmodell und Personalantrag"
Aufgrund ihres Medien- und ICT-Konzepts und der kantonalen Empfehlungen hat die Schulpflege entschieden, weiter in den EDV-Bereich zu investieren.

Die Schulpflege beabsichtigt ein neues Beschaffungsmodell umzusetzen, welches auf Leasing basiert. Mit der beabsichtigten Geräteabdeckung resultiert bis Ende 2026 ein jährlich wiederkehrender Finanzbedarf von Total ca. Fr. 520'000.00 bzw. ein solcher von Fr. 196.00 pro Schülerin/Schüler bzw. Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Anschaffung der ICT-Hardware, deren In- und Ausserbetriebnahme sowie die Lizenzkosten und die fachgerechte Weiterverwendung. Im Vergleich dazu belaufen sich die Kosten mit dem aktuellen Beschaffungsmodell "Kauf" im Zeitraum 2018 – 2022 auf ca. Fr. 232.00 pro Schülerin/Schüler und Mitarbeiterin/Mitarbeiter, was Mehrkosten von Fr. 36.00 pro Person bedeutet.

Die professionelle Bewirtschaftung der ICT-Infrastruktur und die Sicherstellung eines adäquaten Supports in der Gemeinde Horgen soll neu durch eine Leitung Fachstelle ICT gewährt werden. Mit der zyklusorientierten Anschaffung einer bedarfsgerechten ICT-Infrastruktur, deren professionellen Bewirtschaftung und einem zuverlässigen Support vor Ort soll ein zeitgemässes und effizientes Arbeiten für Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal möglich sein.

 

Schulpflege Horgen