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Wiederaufnahme Präsenzunterricht: Ab Montag, 8. Juni 2020 wieder im Vollbetrieb

29. Mai 2020
Die Schulpflege Horgen informiert alle Eltern von schulpflichtigen Kindern mittels Elternbrief (Versand 29. Mai 2020) über die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ab Montag, 8. Juni 2020 an der Schule Horgen.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte

Der Präsenzunterricht in den Volksschulen ist bereits vor drei Wochen in reduzierter Form wieder gestartet. Dank der beschränkten Gruppengrösse konnten sich die Lehrpersonen der individuellen Förderung mit der notwendigen Aufmerksamkeit widmen und darauf aufbauend den Unterricht planen. Da die Entwicklung der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen positiv verlaufen ist, können die Volksschulen (Primar- und Sekundarstufe I) ab Montag, 8. Juni 2020 den Vollbetrieb wieder aufnehmen.

In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei Ihnen für die grossartige Unterstützung während den letzten Wochen sowie für die gute und auch verständnisvolle Zusammenarbeit mit der Schule ganz herzlich bedanken.

Gerne geben wir Ihnen zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Vollbetrieb folgende Informationen:

Unterricht
Der Unterricht findet auf allen Schulstufen an der Schule Horgen ab Montag, 8. Juni 2020 wieder nach normalem Stundenplan statt und die schulergänzende Betreuung wird wieder im gewohnten Umfang angeboten.

Das heisst:

  • Ab Montag, 8. Juni 2020 ist die Beschränkung der Gruppengrössen für Schulklassen und in der Betreuung aufgehoben.
  • Freifächer und freiwillige Kurse können wieder im Präsenzunterricht stattfinden.
  • Die vom Bund definierten COVID-19-Grundprinzipien für die obligatorischen Schulen und das Schutzkonzept des Kantons Zürich für die Volksschulen gelten aber weiterhin.

Dies bedeutet:

  • Die Abstandsregeln unter erwachsenen Personen, und wenn immer möglich zwischen Erwachsenen und Kindern, sind weiterhin einzuhalten.
  • Die Verhaltens- und Hygieneregeln gelten weiterhin (kein Händeschütteln, Hände-, Gegenstands- und Oberflächenhygiene, Unterrichtsräume mindestens nach jeder Lektion lüften).
  • Kinder sind weiterhin angehalten, kein Essen oder keine Getränke zu teilen.
  • Lehrpersonen mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko können weiterhin die Schulleitung und die Lehrpersonen aus dem Homeoffice unterstützen.
  • Erwachsene Personen, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind, zum Beispiel Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, sollten das Schulhausareal meiden.
  • Das Contact-Tracing wird aufrechterhalten.
  • Das Verbot von klassenübergreifenden Veranstaltungen (zum Beispiel Schulhausfeste, Sporttage, Projektwochen, Theateraufführungen, Lesenächte), Klassenlagern, Schulreisen und Exkursionen behält bis auf Weiteres Gültigkeit.

 

Betreuungsangebot ab 8. Juni 2020
Mit der Wiederaufnahme des gesamten Präsenzunterrichts ab Montag, 8. Juni 2020 wird wieder das gewohnte Angebot an schulergänzender Betreuung mit den geltenden Hygienemassnahmen und dem geltenden Schutzkonzept angeboten.

Die vor dem Lockdown geltenden Anmeldungen für die schulergänzende Betreuung an der Schule Horgen erlangen ab Montag, 8. Juni 2020 wieder Gültigkeit.

 

Pädagogisches
Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist wichtig, dass die Lehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern eine Standortbestimmung vornehmen und Gelegenheiten schaffen, Lernrückstände auszugleichen. Der Unterricht soll dennoch nicht überladen werden. Ausser bei den Abschlussklassen können Rückstände auch im ersten Semester des Schuljahres 2020/21 aufgeholt werden.

  • Die Lehrpersonen gestalten den Unterricht so, dass insbesondere diejenigen Schülerinnen und Schüler, die vor einem Übertritt in die Sekundarschule, in die Mittelschule oder in eine Berufsausbildung stehen, die Ziele in Mathematik, Deutsch, den Fremdsprachen und wenn möglich im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft am Ende des Schuljahres erreichen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Anschlussfähigkeit.
  • In der Sekundarschule ist zusätzlich ein Schwerpunkt bei der beruflichen Orientierung und der Weiterführung des Berufswahlprozesses zu setzen.
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erhalten im Rahmen des Präsenzunterrichts und der sonderpädagogischen Massnahmen (integrative Förderung, Deutsch als Zweitsprache, Therapien, Begabtenförderung und integrierte Sonderschulung) Unterstützung beim Aufarbeiten allfälliger schulischer Lücken.
  • Für die Therapien (zum Beispiel Logopädie, Psychomotorik) gelten die Schutzkonzepte der Fachverbände.
  • Die Lehrpersonen der Risikogruppe unterstützen die Schulleitung und die Lehrpersonen aus dem Homeoffice.

 

Hinweis zu Kindern mit Vorerkrankung
Da es im schulischen Umfeld teilweise Unsicherheiten im Umgang mit vorerkrankten Kindern gibt, informiert die kantonale Schulärztin wie folgt:

"Alle Kinder, die vor COVID-19 die Schule besucht haben, dürfen die Schule ab Montag, 11. Mai 2020 wieder besuchen. Die bekannten Risikofaktoren für Erwachsene gelten für Kinder nicht. Nach sorgfältiger Durchsicht aller Daten und nach Rücksprache mit verschiedenen pädiatrischen Spezialistengesellschaften gibt es keine Erkrankungen, die spezifisch für schwere Verläufe von COVID-19 prädisponieren. Einzelne Ausnahmefälle von generell schwerst infektionsgefährdeten kritisch-kranken Kindern gibt es. Hier ist der Dialog mit dem zuständigen Fachspezialisten zu suchen."

 

Nächste Schritte
Sie werden nächste Woche über weitere Details informiert werden.

Wir wünschen Ihnen einen guten "Endspurt" im reduzierten Präsenzunterricht. Bleiben Sie gesund.

 

Schulpflege Horgen