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Coronavirus: Wichtige Informationen

28. September 2020
Coronavirus: Wichtige Informationen

Wir hoffen, dass Ihr Kind im neuen Schuljahr gut begonnen hat. Nach wie vor bestimmt das Coronavirus viele Bereiche unseres Alltags. Wir alle müssen in der Schule und zu Hause die Hygieneregeln gut beachten:

  • regelmässig die Hände gründlich waschen
  • keine Hände schütteln
  • in ein Taschentuch oder in die Armbeuge niesen oder husten
  • 1,5 m Abstand halten zwischen Erwachsenen. Den Abstand wenn möglich auch zwischen Erwachsenen und Kindern halten. (Ausnahme: Personen, die im selben Haushalt leben)

Bitte beachten Sie als Eltern, dass Sie das Schulareal nur betreten, wenn Sie zu einem besonderen Anlass (zum Beispiel Elterngespräch) eingeladen sind. Halten Sie sich jeweils auf dem ganzen Schulareal an die Hygiene- und Abstandsvorschriften und beachten Sie, dass für Eltern und Erziehungsberechtigte eine Maskenpflicht im Schulhaus besteht.

Gerne geben wir Ihnen zusätzlich folgende Informationen:

Rückkehr aus einem Risikogebiet: Quarantäne
Seit dem 6. Juli 2020 müssen Personen, die sich in einem Land oder Gebiet aufgehalten haben, welches die Schweiz als Risikogebiet bezeichnet, 10 Tage in Quarantäne.

Für Schulen gilt folgendes Vorgehen:

  • Im Hinblick auf eine allfällige Durchsetzung der Quarantänepflicht tätigen die Schulen keine eigenen Nachforschungen in Bezug auf die Ferienreisen der Familien.
  • Vermuten die Schulen, dass eine Schülerin oder ein Schüler evtl. in Quarantäne müsste, informieren sie die Eltern nochmals über die Quarantänepflicht.
  • Wissen die Schulen, dass eine Schülerin oder ein Schüler in Quarantäne sein müsste, schicken sie diese/diesen wieder nach Hause, informieren die Eltern und den kantonalen schulärztlichen Dienst unter schularzt@vsa.zh.ch. Dieser koordiniert dann das weitere Vorgehen mit dem kantonsärztlichen Dienst.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, werden behandelt wie kranke Schülerinnen und Schüler (Erfassung als entschuldigte Absenz und Hausaufgaben nach Hause geben, aber kein Fernunterricht).
  • Die Verpflichtung zur 10-tägigen Quarantäne gilt, auch wenn ein negativer Coronavirus-Test vorgewiesen wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Schulleitung.

Kinder unter 12 Jahren mit Krankheitssymptomen und ohne engem Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen (gemäss aktualisierten Empfehlung vom Bundesamt für Gesundheit vom 25. September 2020)

Es wird unter folgenden Situationen unterschieden:

  1. Ihr Kind hat leichte Erkältungssymptome (Schnupfen, Halsweh, leichter Husten). Sonst geht es ihm gut:
    Ihr Kind darf die Schule oder Betreuungseinrichtung weiterhin besuchen.

  2. Ihr Kind hat Fieber. Sonst geht es ihm gut:
    Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr hatte.

    Dauert das Fieber drei Tage oder länger an, rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an.

    Treten bei Ihrem Kind weitere Symptome auf, wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopf- schmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmacksinn, dann besprechen Sie das Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt.

  3. Ihr Kind hat starken Husten. Sonst geht es ihm gut:
    Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, wenn der Husten innerhalb von drei Tagen deutlich gebessert hat.

    Bleibt der Husten länger als drei Tage stark, dann rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an.

    Treten bei Ihrem Kind weitere Symptome auf, wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopf schmerzen, Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und/oder Geschmacksinn, dann besprechen Sie das Vorgehen mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt.

  4. Ihr Kind hat Fieber oder starken Husten und/oder es geht ihm nicht gut:
    Rufen Sie die Kinderärztin/den Kinderarzt an, um das Vorgehen zu besprechen.

 

Kinder unter 12 Jahren mit Krankheitssymptomen und mit engem Kontakt zu einer Person mit Covid-19-Symptomen 
(Die Verhaltensregeln finden Sie im folgenden PDF-Dokument)

Die Person, zu dem Ihr Kind engen Kontakt hatte, hat sich testen lassen.

  1. Testresultat der Person ist positiv:
    Ihr Kind muss zu Hause bleiben. Es sollte sich testen lassen. Rufen Sie die Kinder- ärztin/den Kinderarzt an. Sie erhalten dann Informationen zum weiteren Vorgehen.

  2. Testresultat der Person ist negativ:
    Ihr Kind darf die Schule oder Betreuungseinrichtung erst wieder besuchen, nachdem es 24 Stunden kein Fieber mehr hatte oder der Husten sich deutlich gebessert hat.

Kinder und Jugendliche über 12 Jahren mit Krankheitssymptomen
(Die Verhaltensregeln finden Sie im folgenden PDF-Dokument)

Allgemein gilt, Kinder und Jugendliche über 12 Jahren sowie Lehr-, Fach- und Betreuungspersonen mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit mit oder ohne Fieber, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen und/oder Fehlen des Geruchs- und/oder Geschmacksinns bleiben zu Hause in Isolation und kontaktieren ihren Hausarzt, der das weitere Vorgehen bestimmt.

Zeigen sich bei einem Kind oder einer/einem Jugendlichen in der Schule mehrere der oben genannten Symptome, muss das Kind oder die/der Jugendliche sofort in einen separaten, gut belüftbaren Raum untergebracht werden (ggf. in Begleitung einer erwachsenen Person unter Einhaltung von 1,5 Metern Abstand) und die Eltern müssen informiert werden. Das Kind oder die/der Jugendliche soll so rasch wie möglich von einem Elternteil abgeholt, nach Hause gebracht (unter Vermeidung der ÖV) und bei der Hausärztin/dem Hausarzt gemeldet werden. Ordnet diese/dieser einen Test an, bleibt das erkrankte Kind mindestens so lange in Isolation, bis das Testergebnis vorliegt. Fällt der Test negativ aus, kann das Kind 24 Stunden nach dem vollständigen Abklingen der Symptome in die Klasse zurückkehren. Die Ärztin/der Arzt entscheidet abschliessend, wann die Rückkehr in die Schule möglich ist.

Hinweis:
Ein einfacher Schnupfen ist noch nicht als akuter Atemwegsinfekt zu werten. Entscheidend ist, ob sich die Symptome in den vorangegangenen Tagen verstärkt haben.

 

Kind oder erwachsene Person ist positiv auf COVID-19 getestet
Wenn eine Schülerin, ein Schüler oder eine erwachsene Person einer Schule positiv getestet worden ist, nimmt die kantonale Schulärztin mit der Schulleitung Kontakt auf und informiert sie über die notwendigen und verbindlichen Quarantänemassnahmen. Im Weiteren gilt die Vorgehensweise wie im Elternbrief vom 9. September 2020 beschrieben.

Diverses
Auf unserer Website finden Sie das ausführliche und aktuelle Schutzkonzept unserer Schule. Auf der Seite des Volksschulamts Zürich und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) finden Sie zudem weiterführende Informationen.

Danke
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute letzte Schulwoche vor den Herbstferien. Bleiben Sie gesund.

 

Schulpflege Horgen

Zugehörige Objekte

Name
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Vorgehen_bei_Erkaeltungssymptomen_Jugendliche_Sekundarstufe.pdf Download 1 Vorgehen_bei_Erkaeltungssymptomen_Jugendliche_Sekundarstufe.pdf