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Coronavirus: Wichtige Informationen

15. März 2021
Aktuelle Informationen der Schule Horgen zu den COVID-19-Massnahmen ab 15. März 2021

In den vergangenen Wochen ist die Anzahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus zurückgegangen. Allerdings ist weiterhin eine Zunahme der ansteckenderen Mutationen zu verzeichnen, Neuansteckungen mit mutierten Viren sind inzwischen häufiger als solche mit dem herkömmlichen Virus. Entsprechend wurden die Quarantäneregeln angepasst. In Schulklassen ohne Maskentragpflicht müssen schon bei einem einzigen angesteckten Kind in der Regel die ganze Klasse einschliesslich der Lehrperson in Quarantäne geschickt werden. Eine zu schnelle Aufhebung der Maskentragpflicht könnte angesichts der Lockerungen einen raschen Wiederanstieg der Neuansteckungen begünstigen und hätte bei den gegenwärtigen Quarantänebestimmungen vermehrt umfangreiche Quarantänemassnahmen zur Folge.

Deshalb gelten an der Schule Horgen ab dem 15. März 2021 folgende Schutzmassnahmen:

Schulbetrieb

  • Für erwachsene Personen sowie für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht in den Schulhäusern sowie auf dem ganzen Schulareal (inkl. Unterricht, Betreuung, Sitzungen etc.). In Mehrjahrgangsklassen mit Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Klasse der Primarstufe gilt die Maskenpflicht für sämtliche Schülerinnen und Schüler, also auch für diejenigen der 3. Klasse. Diese Massnahme wurde einstweilen bis zu den Frühlingsferien bzw. bis zum 30. April 2021 verlängert.
  • Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich auch im Sportunterricht, die Unterrichtsinhalte sind entsprechend anzupassen und die Schülerinnen und Schüler sind anzuhalten, die Masken auch in den Garderoben zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Ausnahmsweise gilt keine Maskenpflicht in den Aufenthalts- und Betreuungsräumen während der sitzenden Konsumation von Speisen oder Getränken.
  • Weiterhin unzulässig sind Lager, Exkursionen mit Übernachtungen und klassenübergreifende Schulfeste und Veranstaltungen mit Ausgabe von Speisen und Getränken.
  • Der Aufenthalt von erwachsenen Personen welche nicht zum Schulbetrieb gehören ist weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Elternabende und Aufführungen mit Teilnahme von Eltern etc. sind deshalb nicht möglich bzw. sollen virtuell durchgeführt werden.
  • Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags- und Kaffeepausen sind zu vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen maximal 5 Personen teilnehmen unter Einhaltung der Abstände und der Maskenpflicht.
  • An der Schule Horgen werden bis zum 31. März 2021 keine klassenübergreifende Aktivitäten auf der Primarstufe durchgeführt. Das heisst, im Unterricht und in der Betreuung findet bis zum 31. März 2021 keine Klassendurchmischung statt. Diese Massnahme wird Ende März 2021 erneut überprüft.
  • An der Oberstufe werden ab 15. März 2021 alle Fächer gemäss Stundenplan unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen wieder unterrichtet.
  • Der Schwimmunterricht auf Kindergartenstufe kann wieder stattfinden. Auf den Schwimmunterricht ist für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse (resp. ab 3. Klasse bei Mehrjahrgangsklassen mit 3./ 4. Klassen) der Primarstufe weiterhin zu verzichten.
  • Bei Kenntnis über einen bestätigten COVID-19-Fall an der Schule meldet sich die Schulleitung umgehend beim Contact Tracing des Schulärztlichen Dienstes des Kantons Zürich. Es gelten verschärfte Quarantänemassnahmen.

Freiwillige Kursangebote

  • Freiwillige Unterrichtsangebote wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), freiwilliger Religionsunterricht, freiwilliger Schulsport können auf allen Stufen der Volksschule wieder im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Die weiterhin bestehenden Schutzmassnahmen wie Hygienemassnahmen oder Maskenpflicht sind dabei einzuhalten. Sobald eine Klassendurchmischung bei Freiwilligen Unterrichtsangeboten wie Freifächer und Kurse, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), freiwilliger Religionsunterricht oder freiwilliger Schulsport stattfindet, besteht von Montag bis Freitag auf dem Schulareal der Schule Horgen eine Maskenpflicht für alle Beteiligten. Diese Massnahme wird Ende März 2021 erneut überprüft.
  • Musikunterricht und musikalischen Aktivitäten sind auf allen Stufen der Volksschule wieder zulässig, insbesondere kann auch wieder gesungen und musiziert werden. Beim Musizieren mit Blasinstrumenten in Gruppen und beim Chorsingen ohne Schutzmaske sind die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten (grosse Räume, sehr gute Belüftung). Bei freiwilligen Unterrichtsangeboten besteht bei einer Klassendurchmischung von Montag bis Freitag auf dem Schulareal der Schule Horgen eine Maskenpflicht für alle Beteiligten. Diese Massnahme wird Ende März 2021 erneut überprüft.

Schulsport

  • Die Schulsportkurse werden wie folgt weitergeführt: die im ersten Semester des Schuljahres 2020/21 angemeldeten Teilnehmer bleiben angemeldet und können den Kurs bis Ende Schuljahr 2020/21 wieder besuchen. Da die Kurse im Oktober abgebrochen wurden und bis jetzt nicht mehr durchgeführt werden konnten, werden die Monate März bis Juli nicht zusätzlich verrechnet. Es gelten die oben beschriebenen Schutzmassnahmen.

Spielplätze auf Schulanlagen

  • Betreffend Maskenpflicht auf Spielplätzen auf Schulanlagen gilt folgendes:
    • Montag bis Freitag 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Schul-/Betreuungszeiten): Maskenpflicht ab 4. Klasse
    • Ausserhalb dieser Zeiten: Maskenpflicht gemäss Vorgaben vom Kanton und Bund.

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit. Bleiben Sie gesund.

 

Schulpflege Horgen