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Aus den Verhandlungen der Schulpflege: Sitzung vom 29. Januar 2026

Die Schulpflege informiert über aktuelle Beschlüsse:

  1. Abteilungsbildung Schuljahr 2026/27

Die Schulpflege hat die Abteilungsbildung für das Schuljahr 2026/27 genehmigt und die Vollzeiteinheiten der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe zugewiesen.

 

Kindergartenstufe

Primarstufe

Sekundarstufe

Basis bilden die Schülerprognosen
Stand 19.01.2026

520

1441

537

mit folgender Anzahl Abteilungen

27

69.5

27

Daraus ergeben sich auf Beginn des neuen Schuljahrs 2026/27 folgende Veränderungen:

Kindergartenstufe

Der Kindergarten Rietwies, der im Schuljahr 2025/26 als halber Kindergarten geführt wird, kann im Schuljahr 2026/27 als ganzer Kindergarten geführt werden.

Primarstufe

In der Schuleinheit Hirzel werden zwei 1./2. Klassen, zwei 3./4. Klassen und drei 5./6. Klassen - somit eine Abteilung weniger - gebildet.
Auch im Schuljahr 2026/27 können einzelne Kinder in der Profilschule "draussen lernen", am Schulhausstandort Horgenberg, aufgenommen werden.
Aufgrund der Schülerzahlen kann in der Schuleinheit Tannenbach keine 1./2. Zweijahrgangsklasse, sondern nur eine halbe 2. Klasse geführt werden.

Sekundarstufe

Im Schuljahr 2026/27 werden 16 zusätzliche Schülerinnen und Schüler erwartet, sodass eine weitere Abteilung eingerichtet wird.
Auf Beginn des Schuljahres 2026/27 wird die gesamte Sekundarstufe neu in zwei Abteilungen (A und B) geführt. Falls es aufgrund der Schülerzahlen erforderlich ist, können einzelne B-Schülerinnen bzw. B-Schüler zur Entlastung grosser B-Klassen in A-Klassen ein-geteilt werden.

  1. Reglement über die Nutzung von Jokertagen und Handhabung von Dispensationsgesuchen: Anpassung

Die Schulpflege hat das Reglement über die Nutzung von Jokertagen und Handhabung von Dispensationsgesuchen an der Schule Horgen sowie die gesetzlichen Grundlagen für Dispensationsgesuche gemäss § 29 der Volksschulverordnung (VSV) geprüft. Im Zentrum standen die Abgrenzung zwischen gesetzlich vorgesehenen Dispensationen und internen Sonderregelungen, sowie die Notwendigkeit einer klaren, rechtskonformen und organisatorisch tragbaren Handhabung. Hier finden Sie das revidierte Reglement sowie das angepasste Formular für die Absenz-Meldung

  1. Qualitätskonzept: Implementierung des 360°-Feedbacks an der Schule Horgen

Im Januar 2025 trat das Qualitätskonzept der Schule Horgen in Kraft. Dieses legte den Boden für die Einführung des 360°-Feedbacks als Instrument der selbstgesteuerten Qualitätsentwicklung. Das 360°-Feedback wird auf der Grundlage der Leitsätze der Schule Horgen und den vier Q-Markern des Qualitätskonzeptes ab Kalenderjahr 2026 standardisiert und verbindlich in allen Schuleinheiten durchgeführt.

Schulpflege Horgen

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