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Aus den Verhandlungen der Schulpflege: Sitzung vom 12. Mai 2026

Die Schulpflege informiert über aktuelle Beschlüsse:

  1. Schulergänzende Betreuung – Nachtragskredit

Auf dem Areal Gehren wird ab August 2026 der erste Abschnitt der Fernwärmeringleitung realisiert. Zudem werden die Pavillons an der Gehrenstrasse abgeholt oder aufgrund der überschrittenen Lebensdauer fachgerecht entsorgt.

Aus Sicherheitsgründen kann während dem Fernwärmeleitungsbau auf dem Areal Gehren keine Betreuung angeboten werden. Zwischen dem Rückbau der Gebäude und dem Bezug des neuen Schulraums entsteht voraussichtlich eine Lücke von rund einem Jahr. Umfassenden Abklärungen durch Gemeinde und Schule haben ergeben, dass diese Übergangsphase nur mit einer temporären Containeranlage auf dem Schulgelände Bergli überbrückt werden kann. Sobald die temporäre Anlage auf dem Areal Gehren bezogen werden kann, werden die Container auf dem Areal Bergli wieder entfernt.

Damit die schulergänzende Betreuung weiterhin gewährleistet werden kann, müssen die Betreuungsgruppen Kindergarten Heubach und Kottenrain, sowie die Unterstufengruppe Gehren in das Provisorium Bergli verlegt werden.

  1. Befristete Erhöhung des Beschäftigungsgrades für die Projektleitung Schulraum und Immobilienprojekte - Nachtragskredit

Die Schulpflege hat beschlossen, den Beschäftigungsgrad für die Projektleitung im Bereich Schulraumplanung und Immobilienprojekte befristet zu erhöhen. Grund dafür sind die zahlreichen laufenden und anstehenden Bauprojekte im Bildungsbereich sowie der damit deutlich gestiegene Koordinations- und Umsetzungsaufwand. Um die zusätzlichen Aufgaben zuverlässig wahrnehmen zu können und die Abläufe weiterhin sicherzustellen, ist eine vorübergehende Pensumerhöhung erforderlich. Die dafür notwendigen Mehrkosten hat die Schulpflege mit der Genehmigung eines Nachtragskredits bewilligt.

  1. Umgang mit GPS-Trackern und Smartwaches an der Schule Horgen

Die Nutzung von GPS‑Trackern und Smartwatches zur Standortbestimmung von Kindern hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Insbesondere im schulischen Kontext ergeben sich dabei Fragestellungen zum Schutz der Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen sowie weiterer beteiligter Personen. Gemäss Art. 13 der Bundesverfassung besteht ein Anspruch auf Achtung der Privatsphäre und auf Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten. Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt zudem eine rechtmässige, verhältnismässige und zweckgebundene Bearbeitung von Personendaten. Standortdaten gelten als besonders sensible personenbezogene Daten, insbesondere wenn Rückschlüsse auf Bewegungsprofile möglich sind.

Die Schulpflege hat das Merkblatt im Umgang mit GPS-Trackern und Smartwatches an der Schule genehmigt. Es orientiert sich an den geltenden datenschutz‑ und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben sowie an Empfehlungen von Datenschutz‑ und Rechtsexperten in der Schweiz. 

Schulpflege Horgen

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