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Schülerzuteilung für das Schuljahr 2023/24
Die Schülerzuteilung der Erst- und Viertklässler und der Kindergartenkinder zu den verschiedenen Schulhäusern, Klassen und Kindergärten erfolgt im Mai. Die Schulpflege geht dabei nach festen Richtlinien – in erster Linie nach geographischen Gesichtspunkten – vor. Auch die Klassenzuteilungen der neuen Oberstufenschülerinnen und –schüler werden zu diesem Zeitpunkt festgelegt.
Gut begründete Zuteilungsgesuche müssen in schriftlicher Form bis spätestens 3. März 2023 der Schulverwaltung (Gemeindeverwaltung Horgen, Schulverwaltung, Dorfplatz 1, Postfach, 8810 Horgen) eingereicht werden.