Inhalt

Coronavirus: Wichtige Informationen

11. Mai 2021
Update zu den COVID-19-Massnahmen an der Schule Horgen: Gepoolte PCR-Tests mittels Spucktest

Ab nächster Woche beginnt die Schule Horgen mit den gepoolten PCR-Tests mittels Spucktest. Die Bildungsdirektion sieht nachfolgende Regelungen (Stand 10. Mai 2021) vor.

Vorgehen, wenn es in einer Klasse einen positiven Pool gibt

  • Personen aus dem positiven Pool
    • Alle lassen sich mittels PCR-Test einzeln testen (Schulen können mit den betroffenen Personen in der Schule einen Speichel-Einzeltest durchführen, ansonsten privat). Wenn sie symptomlos sind, können sie die Schule weiter besuchen. Sie müssen aber zu jeder Zeit die Schutzmassnahmen einhalten.
    • Für Klassen mit Maskenpflicht bedeutet dies, dass streng auf das Einhalten aller Schutzmassnahmen geachtet wird (Masken, Hygiene und Abstand), sowie keine Ausnahmen für das Ablegen der Masken erlaubt sind (Sport im Freien, Therapiesequenzen, Singen etc.). Personen mit Maskendispens müssen jederzeit den Abstand einhalten.
    • In Klassen ohne Maskenpflicht sollen die Schülerinnen und Schüler motiviert werden, Masken zu tragen, bis die Resultate der individuellen Tests vorliegen (Die Lehrperson gibt Kindermasken ab).
    • Fällt der Einzeltest einer Person positiv aus, muss sie sich in Isolation begeben. Das Contact Tracing nimmt (mit der Familie) Kontakt auf und bespricht das Vorgehen.
  • Personen aus dem negativen Pool
    • Keine Auswirkung. Alle können weiterhin zur Schule gehen, bis die Resultate der Einzeltests vorliegen.
    • Es muss gut auf das Einhalten aller Schutzmassnahmen geachtet werden (Masken, Hygiene und Abstand).
  • Personen, die nicht am Test teilgenommen haben
    • Wenn sie symptomlos sind, können sie die Schule weiter besuchen. Sie müssen aber zu jeder Zeit die Schutzmassnahmen einhalten.
    • Für Klassen mit Maskenpflicht bedeutet dies, dass streng auf das Einhalten aller Schutzmassnahmen geachtet wird (Masken, Hygiene und Abstand), sowie keine Ausnahmen für das Ablegen der Masken erlaubt sind (Sport im Freien, Therapiesequenzen, Singen etc.). Personen mit Maskendispens müssen jederzeit den Abstand einhalten.
    • Personen, die am repetitiven Testen teilnehmen, aber am Testtag abwesend waren, lassen sich bei der Pool-Auflösung ebenfalls mittesten.

Quarantäneanordnung Contact Tracing: Erleichterung für Personen, die sich repetitiv testen lassen
Das Contact-Tracing entscheidet aufgrund der Testresultate abschliessend, wer in Quarantäne muss und für wie lange. Dabei wird berücksichtigt, ob beidseitig Masken getragen worden sind und ob nahe Kontakte ohne genügenden Schutz stattgefunden haben. Bei einer Häufung von positiven Fällen kann das Contact Tracing erweiterte Massnahmen treffen (Ausbruchstestung ganzer Klassen/Schulen, vorsorgliche Quarantäne etc.)

Personen, die an der repetitiven Testung teilgenommen haben, erhalten eine schulische Quarantäneerleichterung: sie dürfen den Unterricht weiter besuchen. Nach Möglichkeit sollte auf den Besuch der schulergänzenden Betreuung verzichtet werden. Ausserhalb des Schulbesuchs sind die Quarantänebestimmungen konsequent einzuhalten.

Wenn eine Person im privaten Umfeld oder in der Freizeit einen engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, gibt es keine Erleichterung in der Quarantäne.

Personen, die nicht am Testen teilgenommen haben, erhalten keine Erleichterung. Sie müssen die angeordnete Quarantäne vollumfänglich einhalten und können auch den Unterricht nicht besuchen.

Als Anhang finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen.

Je nach Veränderung der epidemiologischen Lage kann die Bildungsdirektion über Änderung oder Anpassungen der Massnahmen entscheiden.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit. Bleiben Sie gesund.

 

Schulpflege Horgen

Zugehörige Objekte

Name
2021_05_FAQ_Gepoolte_PCR_Tests_Schule_Horgen.pdf Download 0 2021_05_FAQ_Gepoolte_PCR_Tests_Schule_Horgen.pdf