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Kindergarten-Einschreibung
Bei der Kindergartenzuteilung achtet die Schulpflege darauf, dass die Kinder in der Nähe ihrer Wohnadresse einem Kindergarten zugeteilt werden. Wünschen Eltern in begründeten Fällen eine Zuteilung in einen bestimmten Kindergarten, müssen sie ein schriftliches Gesuch einreichen.
Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten
Ausnahmsweise können auch Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, in den Kindergarten aufgenommen werden. Dafür ist ein begründetes Gesuch der Schulpflege einzureichen, die daraufhin eine schulpsychologische Abklärung einleitet.
Rückstellung vom Kindergartenbesuch
Die Schulpflege kann die Rückstellung vom Kindergartenbesuch um ein Jahr bewilligen, sofern der Entwicklungsstand eines Kindes dies erfordert. Das schriftliche Gesuch muss zusammen mit der Empfehlung von einem Kinderarzt ebenfalls an die Schulpflege gerichtet werden.
Gesuche zum vorzeitigen Kindergarteneintritt und Rückstellungen vom Kindergarten müssen bis am 17. März 2018, Gesuche zur Zuteilung bis am 9. April 2018, dem Schulsekretariat (Gemeindeverwaltung Horgen, Schulsekretariat, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 8810 Horgen) eingereicht werden.
Schulpflege Horgen