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Schulpflege und Schulführung

Beschreibung Schulpflege und Schulführung

Schulpflege

Die Schulpflege besteht gemäss Gemeindeordnung mit Einschluss des Präsidenten aus sieben an der Urne gewählten Mitgliedern. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege ist von Amts wegen Mitglied des Gemeinderats. Die Schulpflege ist als leitende und vollziehende Behörde verantwortlich für die politische und strategische Führung der Schule und für alle Belange des Schulwesens zuständig. Die Zuständigkeit der Schulpflege richtet sich nach der Gemeindeordnung sowie der übrigen übergeordneten Gesetzgebung, namentlich der kantonalen Volksschulgesetzgebung.

Bereichsleitung Bildung

Die Bereichsleiterin Bildung ist verantwortlich für die operative Gesamtleitung, die fachliche Führung der Gesamtschule, die übergeordnete Planung und gesamtschulische Entwicklung und für die Umsetzung der strategischen Vorgaben der ganzen Schule.

Schulleitungen

Die Schulleitungen führen ihre Schulen administrativ, personell, finanziell und zusammen mit den Schulkonferenzen pädagogisch. Die jeweils zuständigen Schulleitungen finden sie unter den Schuleinheiten.

 

Dokumente
Ausbildungskonzept für Lernende [pdf, 129 KB]
Funktionendiagramm der Schule Horgen [pdf, 120 KB]
Gebührentarif Schule Horgen, ab 01.08.2025 [pdf, 87 KB]
Geschäftsordnung Schulpflege [pdf, 6.0 MB]
Kommunikationskonzept [pdf, 537 KB]
Konzept Deutsch als Zweitsprache [pdf, 256 KB]
Konzept Schulsozialpädagogik [pdf, 775 KB]
Notfall- und Krisenkonzept der Schule Horgen [pdf, 3.6 MB]
Pädagogisches Konzept der Schule Horgen [pdf, 780 KB]
Qualitätskonzept [pdf, 1.0 MB]
Reglement Aufgabenbetreuung
Reglement Jokertage und Dispensationen
Reglement Schulreisen, Exkursionen, Lager [pdf, 159 KB]
Reglement Schulweg und Schülertransport
Sonderpädagogisches Konzept [pdf, 296 KB]

 

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