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Die Schülerzuteilung der Erst- und Viertklässler und der Kindergartenkinder zu den verschiedenen Schulhäusern, Klassen und Kindergärten erfolgt im Mai. Die Schulpflege geht dabei nach festen Richtlinien – in erster Linie nach geographischen Gesichtspunkten – vor. Auch die Klassenzuteilungen der neuen Oberstufenschülerinnen und –schüler werden zu diesem Zeitpunkt festgelegt.

Gut begründete Zuteilungsgesuche müssen in schriftlicher Form bis spätestens 3. März 2023 der Schulverwaltung (Gemeindeverwaltung Horgen, Schulverwaltung, Dorfplatz 1, Postfach, 8810 Horgen) eingereicht werden.

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Gemeindeverwaltung Horgen
Schulverwaltung
Dorfplatz 1
Postfach
8810 Horgen

Telefon 044 728 42 77
schulverwaltung@horgen.ch

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Montag08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag8.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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