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Aus den Verhandlungen der Schulpflege

21. März 2025

Die Schulpflege informiert über aktuelle Beschlüsse.

  1. Reglement Schulweg und Schülertransport

Das Reglement „Schulweg und Schülertransport“ regelt die Bedingungen und Vorgaben für den Transport von Schülerinnen und Schülern auf ihrem Weg zur Schule und zurück. Es legt fest, unter welchen Umständen Anspruch auf einen Transport besteht, welche Entfernungen und Routen als zumutbar gelten und welche Sicherheitsvorkehrungen dabei zu beachten sind. Das Reglement wurde in einigen Punkten angepasst mit dem Ziel, eine klarere und nachvollziehbarere Grundlage zu schaffen. Das Reglement finden Sie hier

  1. Pädagogisches Konzept der Schule Horgen

Die Schule Horgen hat ein pädagogische Konzept erstellt, welches die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Umsetzungen der strategischen und pädagogischen Zielsetzungen der Schule unterstützt. Es definiert die Grundhaltung und Leitgedanken, die als Basis für das tägliche Handeln aller Mitarbeitenden der Schule Horgen dienen. Darüber hinaus bietet das Konzept eine gemeinsame Gesprächsbasis für die Zusammenarbeit mit Eltern, Erziehungsberechtigten und weiteren Anspruchsgruppen.

Das Konzept stellt eine fundierte Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Schulbetriebs dar und fördert die Qualitätsentwicklung des Unterrichts sowie der schulergänzenden Betreuung. Es unterstützt die ganzheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.

Mit diesem pädagogischen Konzept gibt sich die Schule Horgen eine klare Leitlinie, die als Orientierung für alle Beteiligten dient. Das Pädagogische Konzept finden Sie unter folgendem Link.

  1. Schulergänzende Betreuung – Anpassung der Tarifordnung und des Reglements per 1. Januar 2026

In der Weisung zur Urnenabstimmung vom 28. November 2021 wurde festgehalten, dass die Kosten der schulergänzenden Betreuung mit mindestens 70 % durch Elternbeiträge zu decken sind.

Der vorgegebene Kostendeckungsgrad von 70 % wurde in den letzten zwei Jahren nicht erreicht, worauf versucht wurde, die Kosten mit verschiedenen Massnahmen zu senken. Auch nach diesen Anstrengungen zeichnet sich für das Jahr 2024 ein Deckungsgrad von unter 70 % ab, weshalb sich die Schulpflege gezwungen sah, die Tarifordnung anzupassen und um zwei höhere Tarifstufen zu erweitern. Die neue Tarifordnung, welche ab 1. Januar 2026 gültig ist, finden Sie hier.

In diesem Zusammenhang wurde auch das Reglement in Bezug auf das Angebot für Spontanbuchungen sowie zusätzliche einmalige Anmeldungen für die Nachmittagsbetreuung angepasst. Das Reglement, gültig ab 1. Januar 2026, finden Sie hier.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten wurden mit einem separaten Schreiben über diese Anpassungen informiert.

Schulpflege Horgen