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Elternmitwirkung

Der Grundgedanke der Elternmitwirkung ist, dass die SchülerInnen und Schüler miterleben sollen, wie ihre Eltern den Kontakt zu Lehrpersonen und anderen Eltern pflegen. Davon profitieren die Kinder, die Eltern und die Schule. Die Mitwirkung von Eltern in der Schule ist im Volksschulgesetz (§ 55 in Verbindung mit § 41 Volksschulverordnung VSV) verankert. Es ist erwünscht, dass die Eltern in gewissen Bereichen mitarbeiten, mitreden und mitbestimmen. Eine offene und konstruktive Zusammenarbeit soll stattfinden.

Im Elternrat der Schuleinheit Allmend sind jeweils zwei Elternvertreterinnen und -vertreter aus allen Klassen (Kindergarten und Primarschule). Die Mitglieder und Mitgliederinnen vertreten die Anliegen der Eltern der Klasse im Elternrat. Somit ist Elternmitwirkung auf Klassen- und Schulebene verankert.

Der Elternrat trifft sich vier Mal im Jahr zusammen mit einer Lehrpersonenvertretung und der Schulleitung um Informationen, Gedanken und Ideen untereinander auszutauschen. Ausserdem plant die Elternmitwirkung Projekte in Zusammenarbeit mit der Schule wie zum Beispiel das Sommerfest oder der Büchertausch.

Die Schulleitung und der Vorstand des Elternrates sind bei Fragen gerne für Sie da.

Informationen

Datum
20. Juni 2023

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