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Umstrukturierung der Schuleinheiten: Fragen und Antworten

16. Dezember 2020
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich durch die neuen Organisationsstrukturen per Schuljahr 2021/22 ergeben haben.

Schulhaus Allmend hat keine Tagesschule. Ich bin dennoch auf die Betreuung meiner Kinder an den Nachmittagen angewiesen.
Soll ich meine Kinder für eine Tagesschule anmelden? Wenn ja, für welche?

Die Schule Horgen bietet für alle Schuleinheiten eine kostenpflichtige Betreuung an, auch für die neue Schuleinheit Allmend.

 

Mein Kind musste im aktuellen Schuljahr für den Besuch der 1. Klasse ins Schulhaus Hirzel transportiert werden.
Wird mein Kind im kommenden Schuljahr nun definitiv im Schulhaus Allmend eingeteilt werden?

Die definitive Schülerzuteilung erfolgt im Frühling 2021 und wird am 14. Mai 2021 den Eltern kommuniziert.

 

Meine beiden Kinder sind im aktuellen Schuljahr im Schulhaus Bergli eingeteilt.
Kann es sein, dass sie im kommenden Schuljahr in unterschiedlichen Schulhäuser die Schule besuchen müssen?

Diese Situation kann sich - wie in den vergangenen Jahren - ergeben.

 

Werden Kinder von anderen Schulhäusern in das Schulhaus Baumgärtli umgeteilt werden?

Umteilungen in das Schulhaus Baumgärtli werden auf der Mittelstufe erfolgen.

 

Nach welchen Kriterien werden die Kinder zugeteilt?

Die Zuteilung erfolgt unter Einhaltung der Regelklassengrössen (gemäss § 21 VSV) und zur Sicherstellung vergleichbarer Klassengrössen grundsätzlich nach geographischen Gesichtspunkten. Dazu wird jedem Schulhaus jährlich ein Einzugsgebiet zugeteilt.

 

Welche Nachmittage werden zukünftig in welcher Klasse frei sein?

Dies hängt von den Stundenplänen ab, die noch nicht gemacht sind. Die Schulleitungen sind bemüht, die Rasterstundenpläne so bald als möglich zu erstellen. Dann wissen Sie, an welchen Nachmittagen Ihre Kinder im nächsten Schuljahr frei haben werden. Die detaillierten Stundenpläne erhalten Sie kurz vor den Sommerferien.

 

Wird eine Betreuung für die freien Nachmittage angeboten?

Eltern, die auf eine Betreuung angewiesen sind, haben die Möglichkeit ihr Kind kostenpflichtig in der Tagesschule (07.00 – 18.00 Uhr) betreuen zu lassen. Die Anmeldung muss bis 31. Dezember 2020 dem Schulsekretariat eingereicht werden.

 

Bis wann können die Betreuungstage in der Tagesschule angepasst werden?

Für Familien, die sich fristgerecht bis Ende Dezember 2020 für einen Tagesschulplatz beworben haben, besteht nach Erhalt des Rasterstundenplans die Möglichkeit, die Betreuungswünsche nochmals anzupassen. Die Bestätigungen für einen Tagesschulplatz erfolgen demzufolge für Schuljahr 2021/22 erst im April 2021.

 

Reicht das Betreuungsangebot in Horgen für alle Schulkinder?

Aufgrund des Bedarfs für die ausserschulische Betreuung werden zurzeit mögliche Betreuungsräumlichkeiten geprüft. Die Schule Horgen ist bemüht für alle Schülerinnen und Schüler, die eine Betreuung benötigen, diese auch sicherzustellen und anzubieten.

 

Wann erfahren wir, zu welcher Schuleinheit unser Kind zugeteilt wird?

Die Schülerzuteilung erfolgt im Frühling 2021 und wird am 14. Mai 2021 den Eltern kommuniziert.

 

Ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler der jetzigen 1. Klasse, 2. Klasse, 4. Klasse oder 5. Klasse in eine neue Klasse umgeteilt werden?

Aufgrund des Neubaus des Schulhauses Allmend kann es auf das neue Schuljahr 2021/22 in fast allen Schuleinheiten zu Verschiebungen kommen. Die direkt betroffenen Familien werden über eine Umteilung in eine andere Schuleinheit bis ca. Mitte April 2021 informiert. Diese flächendeckenden Rochaden sind nur auf das kommende Schuljahr nötig, danach kann laut Schülerprognose mit einer längeren, konstanten Schülerzuteilung zu den Schuleinheiten gerechnet werden.

 

Wird das Schulhaus Allmend auf Beginn des Schuljahres 2021/22 bezugsbereit sein?

Wenn alles planmässig verläuft, ist das Schulhaus Allmend im neuen Schuljahr bezugsbereit.

 

Kann ich hinsichtlich der allfälligen Umteilung meines Kindes ein Gesuch für die Klassenzuteilung bei der Schulpflege einreichen?

Am Prozess für die Schülerzuteilung der neuen Erst- und Viertklässler und der Kindergartenkinder zu den verschiedenen Schulhäusern, Klassen und Kindergärten ändert sich nichts. Gut begründete Zuteilungsgesuche müssen in schriftlicher Form bis spätestens 5. März 2021 dem Schulsekretariat eingereicht werden.

Nach Erhalt der Schülerzuteilung haben die Eltern die Möglichkeit, schriftlich innerhalb von 10 Tagen eine Begründung beim Schulsekretariat zu verlangen. Mit der Zustellung der Begründung erhalten Sie eine Rechtsmittelbelehrung.