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Coronavirus: Wichtige Informationen (Oberstufe)

27. Oktober 2020
Aktuelle Informationen für die Oberstufe Horgen zu den steigenden Fallzahlen.

Leider steigen die COVID-19-Ansteckungszahlen immer noch stark, weshalb ab dem kommenden Montag nachfolgende zusätzliche – zu den weiterhin geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln – Massnahmen an der Oberstufe der Schule Horgen gelten.

Maskenpflicht auf dem Schulareal
Die Schülerinnen und Schüler haben die Empfehlung, mit Masken auf das Schulareal zu gelangen. Im Schulzimmer erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils in der ersten Schulstunde am Morgen und am Nachmittag eine Maske, die von der Schule abgegeben wird.

Wenn Schülerinnen und Schüler ihren Platz verlassen, müssen sie die Maske anziehen (ganzes Schulareal). Jede Schülerin und jeder Schüler erhält ein Couvert (wird mit Namen beschriftet) in dem die Maske bei Nichtgebrauch aufbewahrt wird. Auch in der 10-Uhr-Pause gilt auf dem gesamten Schulareal Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler. Die Maske darf in der Pause nur für das Trinken und Essen abgenommen werden. Essen und Trinken darf nach wie vor nicht geteilt werden.

Fixe Sitzordnung
In den Klassen gilt nach wie vor eine fixe Sitzordnung. Diese wird schriftlich festgehalten und der Schulleitung zugestellt. Pro Klasse soll bei allen Lehrpersonen dieselbe Sitzordnung gelten. Schülerinnen und Schüler müssen diese immer einhalten.

Wahlfächer, Freifächer und TTG
Es gilt Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler, da die Klassen durchmischt werden.

Fach WAH
Es gilt die Maskenpflicht und das Schutzkonzept für das Gastgewerbe. Während des Unterrichts wird auf konsequentes und wiederholendes Händewaschen und Desinfizieren der Hände geachtet. Handtücher und Lappen werden nach jeder Klasse gewechselt.

Sportunterricht
Die Masken werden bis zur Turnhalle getragen, für den Sportunterricht abgezogen und im angeschriebenen Couvert (siehe Punkt «Allgemein») aufbewahrt. Die Sportlehrperson definiert, wo die Couverts während des Sportunterrichts gelagert werden.

Mittagstisch
Auch am Mittagstisch gilt, mit Ausnahme der Essensituation, die Maskenpflicht.

Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht bei einem neuen Quarantänefall
Ist eine Schülerin oder ein Schüler in Quarantäne und lässt sich testen, trägt die Klasse im Unterricht eine Maske bis das Testresultat vorliegt. Sollte die Schülerin oder der Schüler ein positives Testresultat erhalten, besteht während insgesamt fünf Tagen eine generelle Maskenpflicht für diese Klasse.

Vorgehen bei COVID-19-Abklärungen innerhalb der Familie
Um die Ansteckungskette möglichst frühzeitig zu unterbrechen, bitten wir Sie, Ihre Kinder zu Hause zu behalten, sollten Sie getestet werden müssen. Falls das Testergebnis negativ ausfällt, dürfen Ihre Kinder wieder den Unterricht besuchen.

Diese teilweise neuen Massnahmen werden am Freitag, 23. Oktober 2020 mit den Schülerinnen und Schülern besprochen und gelten ab Montag, 26. Oktober 2020 an der Oberstufe der Schule Horgen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit. Bleiben Sie gesund.

Schulpflege Horgen